Platzordnung

Lieber Campinggast, herzlich willkommen auf unserem Platz!

Wir freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Mitarbeiter werden sich alle Mühe geben, Ihnen die Zeit, die Sie bei uns verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten.

Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten:

Mit dem Betreten dieses Platzes erkennt der Campinggast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.


Anmeldung

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast in der Rezeption wieder ab.

Des Weiteren müssen alle Mitreisenden bzw. deren Besucher – ohne jede Ausnahme – angemeldet werden und entsprechend der gültigen Preisliste die Personengebühr entrichtet haben.

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Anmeldung seines Besuches verantwortlich. Er haftet für seine Angehörigen, Mitreisenden und Besucher.

Der gemietete Standplatz muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages geräumt sein. Eine Untervermietung des Stellplatzes ist nicht gestattet.


Haftung

Die Benutzung des Campingplatzes – insbesondere der Kinderspiel-, Sport- und Freizeitplätze sowie des Badestrandes geschieht auf eigene Gefahr.


Hausrecht

Verwaltung und Mitarbeiter sind zur Ausübung des Hausrechtes berechtigt.

Die Campingplatzverwaltung und die von ihr Beauftragten sind berechtigt, Personen die sich unangemeldet auf dem Campingplatz aufhalten, vom Platz zu verweisen und eine 10-fache Platzgebühr zu berechnen.

Die Aufnahme von Personen kann verweigert werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der Platzordnung erforderlich erscheint.

Wer trotz Ermahnung erheblich gegen die Platzordnung verstößt, wird umgehend vom Campingplatz verwiesen.

Es besteht die Verpflichtung, den gesamten gebuchten bzw. vereinbarten Aufenthalt zu bezahlen, bzw. bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückgezahlt.

WICHTIG

Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen sind sofort in der Rezeption zu melden.


Ruhezeiten

Mittagsruhe 13:00 – 15:00 Uhr

Nachtruhe 22:00 – 06:00 Uhr

während dieser Zeiten bleiben die Schranken geschlossen

Die Schrankenschließzeiten können aus organisatorischen Gründen (Winter- oder Hauptanreisetage) geändert werden.

Radio, CD-Spieler usw. sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während der genannten Zeiten auch jegliche laute Unterhaltung zu vermeiden. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist während dieser Zeiten nicht gestattet. Wer gegen die Bestimmungen in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Ankommende Gäste müssen ihren PKW auf dem Parkplatz parken.

Laute Klimaanlagen sind in den Ruhezeiten nicht gestattet.


Ordnung & Sicherheit

Der Standplatz ist vom Campinggast immer in Ordnung zu halten. Der Platzwart ist berechtigt, von den Campinggästen die Beseitigung der um Ihre Wohnwagen bzw. Zelte herumliegenden Abfälle und Papiere zu verlangen.

Für Caravan und Gasanlage müssen gültige TÜV-Abnahmen vorliegen.

Campende Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung Erwachsener sein.


Haftung

Die Campingplatzinhaber oder deren Mitarbeiter haften nicht für Sachschäden, es sei denn, dass sie den Schadenseintritt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Auch für abhanden gekommenes Eigentum wird keine Haftung übernommen.


Baumaßnahmen auf der Parzelle

Bauarbeiten, die insbesondere als ruhestörend empfunden werden, sind in der Haupt- und Zwischensaison nicht gestattet.


Verkehr

PKW:

Fahrzeuge dürfen nur auf der Parzelle, nicht auf den Wegen, Nachbarplätzen, Mietparkplätzen und Grünstreifen abgestellt werden.

Besucher dürfen nur dann ihr Fahrzeug auf dem Campingplatz parken, wenn dies in der Rezeption angemeldet ist und auf der Parzelle des Mieters geparkt werden kann. Ist hierfür kein Platz vorhanden, können Fahrzeuge entsprechend der aktuellen Preisliste auf dem Parkplatz gegenüber der Rezeption abgestellt werden.

Der Stellplatz muss bei Buchung entweder entsprechend groß ausgewählt, sodass alle mitgebrachten Fahrzeuge auf der Parzelle Platz finden oder es muss ein separater Mietparkplatz mitgebucht werden.

Fahrverkehr:

Die Höchstgeschwindigkeit darf 5 km/h nicht überschreiten, im Bereich der Spiel-, Sport- und Freizeitplätze

3 km/h. Auch für Fahrräder und Kettcars ist diese Geschwindigkeit bindend.

Fahrzeuge die behindernd oder gefährdend abgestellt sind, erhalten von der Platzverwaltung einen Hinweis, bei Wiederholung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte achten Sie auch auf Ihre Kinder!

Fahrräder:

Fahrräder, welche nicht in Fahrradständern abgestellt wurden, im Eingangsbereich stehen oder Fluchtwege versperren, werden entfernt oder umgestellt.

Quad, Motorrad, Moped und Poketbike:

Krafträder mit kleiner Zulassungsnummer dürfen auf dem Campingplatz nur mit abgestelltem Motor bewegt werden, da das Geräusch von den meisten Gästen als Belästigung empfunden wird.

„Spazierfahrten“ mit dem Quad oder Motorrad über den Campingplatz sowie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind nicht gestattet.


Sanitärgebäude

Das Sanitärgebäude dient ausschließlich der Körperhygiene. Das Reinigen jeglicher Gegenstände ist strengstens verboten (ausgenommen Spülräume für Geschirr).

In den Sanitärräumen sind Badeschuhe zu tragen, Regale zum Abstellen der Straßenschuhe befinden sich im Vorflur des Sanitärgebäudes.

Jeder Benutzer ist verpflichtet, das von ihm genutzte Becken / die von ihm genutzte Dusche gesäubert zu verlassen.

Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Waschräume und Toiletten sind keine Spielplätze. In allen Sanitäranlagen besteht strengstes Hunde- und Rauchverbot.

In den Personenwaschräumen ist das Waschen von Wäsche verboten. Zum Wäschewaschen stehen den Gästen des Peenecamps Waschmaschinen und elektrische Trockengeräte zur Verfügung.

Haustiere sind im gesamten Sanitärgebäude nicht gestattet.


Autowaschen

Auf dem gesamten Campingplatz ist das Autowaschen von der Umweltbehörde verboten.


Hunde

Auf dem Campingplatz dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Auf dem Stellplatz sind Hunde so anzuleinen, dass sie mindestens einen Meter von der Stellplatzgrenze entfernt bleiben.

Für das Verrichten von Geschäften müssen sie außerhalb der gemeinschaftlichen Anlage geführt werden. Sollte einmal auf dem Campingplatz ein Malheur geschehen, ist der Gast verpflichtet, dieses aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hunde sind am Strand, auf Spielplätzen und beim Streichelzoo nicht gestattet.


Notruf 112 – gebührenfrei

Bitte geben Sie immer nach dem Notruf in der Rezeption oder unter 0162-7662949 Bescheid, damit wir das gerufene Fahrzeug zum Platz / zur Unfallstelle geleiten können!


Notschranke

Das DRK (Krankenwagen), die Polizei und die Feuerwehr haben Notschlüssel für die Schranken.


Notrufnummern

Polizei in Malchin: 03994-2310

Krankenhaus Malchin: 03994-6410


Schwimmen

Auf eigene Gefahr. Kinder, die nicht schwimmen können, sollten immer von einem Erwachsenen begleitet werden und nicht unbeobachtet im Fluss baden.


Gästeservice

Zu den Aufgaben des Gästeservice gehört es, neben der Überwachung der technischen Anlagen und den normalen Serviceleistungen für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

Folgen:

Die Urlaubshotline

039956 296408

>>>Aktuelle Informationen<<<

Ab Juni steht unser Streichelzoo wieder zur Verfügung!