AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart):

1. Mit der Anmeldung bietet der Gast der Campingplatz Meckl. Schweiz, R. Drewes + F. Munzinger GbR (im Folgenden als Peenecamp Neukalen bezeichnet) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Fax und E-Mail erfolgen.
Das Peenecamp Neukalen wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung via E-Mail, Post oder Fax erklären. Nach Vertragsabschluss – Eingang der schriftlichen Bestätigung durch das Peenecamp Neukalen beim Gast – wird die in der Bestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig.
Der gesamte Preis, abzüglich der Anzahlung, ist bis 30 Tage vor dem Anreisetag zu bezahlen, bei Überweisungen kommt es auf die rechtzeitige Gutschrift beim Peenecamp Neukalen an. Ohne die vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Gastes und keine Leistungspflicht für das Peenecamp Neukalen.

2. Eine Belegung der Stellplätze darf höchstens mit der vertraglich vereinbarten Personenzahl erfolgen. Bei Überbelegung hat das Peenecamp Neukalen das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder zusätzlich zu berechnen. Besucher müssen sich vor dem Betreten der Anlagen an der Rezeption anmelden und beim Verlassen der Anlage abmelden.

3. Die Stellplätze stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag müssen die Anlagen bis 11:00 Uhr geräumt sein. Verspätetes Räumen der Anlagen hat eine Nachberechnung zur Folge. Das Peenecamp Neukalen behält sich vor, einen anderen, gleichwertigen Platz zuzuteilen, sofern der reservierte Platz aus besonderen Gründen nicht zur Verfügung steht.

4. Der Gast kann bis zum Beginn des Aufenthalts jederzeit schriftlich oder mündlich durch Erklärung gegenüber dem Peenecamp Neukalen zurücktreten. Tritt der Gast von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann das Peenecamp Neukalen für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche Aufwendungen, die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichterscheinen keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Peenecamp Neukalen in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Beträge.
Diese pauschalisierten Beträge bei Rücktritt oder Nichterscheinen betragen in der Regel:
– bis 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
– bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
– bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
– am vereinbarten Anreisetag 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
– als nicht erschienen gelten Gäste, die zum vereinbarten Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erschienen sind.
Nimmt der Gast Leistungen aus (vom Peenecamp Neukalen) nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch (z. B. bei vorzeitiger Abreise) so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Kostenrückerstattung. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die im Zusammenhang mit der Nichtinanspruchnahme von Leistungen keine oder geringere Kosten entstanden sind. Da nach dem Vorstehenden das Risiko des Rücktritts, Nichtantritts oder z.B. der vorzeitigen Abreise durch den Gast (z.B. in Folge von Krankheit o.ä.) bei diesem liegt, empfiehlt das Peenecamp Neukalen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. In folgenden Fällen kann das Peenecamp Neukalen vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten oder diesen kündigen:
– wenn der Gast oder eine der ihn begleitenden Personen sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; in diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt ist, gerechtfertigt
– Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen: wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Gast als auch die Peenecamp Neukalen den Vertrag kündigen; wird der Vertrag gekündigt, so kann das Peenecamp Neukalen für die erbrachten Leistungen oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen, eine angemessene Entschädigung verlangen

6.Das Peenecamp Neukalen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Gast selber verantworten. Sportanlagen, Gerät und Fahrzeuge sollte der Gast vor Inanspruchnahme sorgfältig überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen oder anderen Aktivitäten auftreten, haftet das Peenecamp Neukalen nur, wenn es ein Verschulden trifft. Die Benutzung der Kinderspielplätze erfolgt auf Gefahr des Gastes. Das Peenecamp Neukalen verweist darauf, dass Reisegepäck und sonstiges Habe des Gastes (wie Fahrräder, Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände aller Art) für die Zeit des Aufenthaltes nicht gegen Diebstahl, sonstigen Verlust und Beschädigung versichert sind.

7. Im Interesse aller Gäste ist die Einhaltung der Platzordnung  für die Stellplätze und -flächen des Peenecamp Neukalen erforderlich. Auf dem Campingplatz ist die Platzordnung an mehreren Stellen ausgehängt oder kann in der Rezeption eingesehen werden.